Das Zeichen des Olm…

Zinsreste im Amte Driesen
Actum Driesen den 10. Mertz 1809
Heute erschienen vorgeladener maßen

Namens der Gemeinde aus Neu-Anspach
a. der Schulze Gulling
b. der Gerichtsmann Friedel
c. der Gerichtsmann Greiling
d. der Wirth Jung
e. der Wirth Brummer
f. der Wirth Schulz
g. der Wirth Richter
h. der Wirth Gerell

Namens der Gemeinde aus Liependorf
a. der Gerichtsmann Buchholz
b. der Wirth Schumann

Namens der Gemeinde aus Aarhorst
a. der Gerichtsmann Dieterich
b. der Wirth Scheideck
c. der Wirth Stentzel
d. der Wirth Liebehammer

Namens der Gemeinde aus Erbenswunsch
a. der Schulze Olm
b. der Wirth Krüger

Namens der Gemeinde aus Neuteich
a. der Gerichtsmann Milling
b. der Gerichtsmann Binder
c. der Wirth Kannenwischer

Namens aus Grenzbruch
der Wirth Grimm

und erklärten, nachdem ihnen die Verordnung der königlichen
Regierung vom 10. Februar 1809 bekannt gemacht und dabei
errechnet werden, daß die rückständigen Grundzinsen nunmehr
eher anstehen, berechtigter den selben; und im Fall sie nicht
Zahlung leisteten, nichts weiter übrig bliebe daß ihre Grundstücke
zur Tax und Subhastation zufallen würden; daß sie durch den
vorherigen Krieg, die vielen Lieferungen, Einquartierung und
Contributionen sosehr mitgenommen worden, daß sie außer
Stand gesetzt wären das geringste von dem Rückstand zu
bezahlen, indessen wollten sie den fälligen Zins auf Martin
1809 berechtigen und zudem in Münze a 3/4 pro Thaler, die
rückständigen aber könnten sie nicht bezahlen und es müßte
ihnen ergehen wie es wollte.
Es würde ihnen der zurückbleiben, daß ihnen dies nichts helfe,
weil sie zur Zahlung verpflichtet wären, allein sie blieben dem
zur Folge bei ihrer Erklärung.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

Golling
Friedel
Jung
Brummer
Schultz
+++ Zeichen des Gerell
+++ Zeichen des Richter
+++ Zeichen des Scheideck
+++ des Dieterich
+++ des Stentzel
Liebehammer
Schumann
Buchholtz
+++ Zeichen des Olm
+++ Zeichen des Krüger
Willing
+++ Zeichen des Kannenwischer
+++ Zeichen des Binder
+++ Zeichen des Grimm